Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: September 2026
Diese Bedingungen regeln die Bereitstellung unserer Software als Dienst über das Internet. Sie gelten gegenüber Unternehmen und gegenüber Verbrauchern; Regelungen, die nur für eine der beiden Gruppen gelten, sind ausdrücklich gekennzeichnet.
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffe
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Bereitstellung der Software-as-a-Service-Produkte Locato Verwaltung und Locato Ferienwohnung (einzeln und gemeinsam „Locato“) zwischen Locato, Inh. Lukas Mayr, Riesenburgstraße 16, 81249 München (nachfolgend „wir“ oder „Anbieter“) und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“).
(2) Unser Angebot richtet sich in erster Linie an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB — insbesondere an Immobilien- und Hausverwaltungen sowie an gewerbliche Vermieter von Ferienunterkünften. Schließt ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB einen Vertrag mit uns, gelten die in diesen AGB besonders gekennzeichneten Verbraucherregelungen; die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften bleiben in jedem Fall unberührt.
(2a) Verfügbarkeit der Produkte. Locato Ferienwohnung startet im Januar 2027; Locato Verwaltung ist noch im Aufbau, der Start ist für 2027 vorgesehen. Bis dahin sind beide Produkte öffentlich nicht buchbar. Diese AGB beschreiben den jeweils vorgesehenen Leistungsumfang und gelten für Verträge über ein Produkt ab dem Zeitpunkt, zu dem es angeboten wird; für Test-, Demo- und Bestandszugänge gelten sie bereits heute. Eine Vorabanmeldung über locato.immo/fewo-vorab begründet keinen Vertrag über die Software; für sie gelten allein die dort veröffentlichten Aktionsbedingungen.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn wir die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen erbringen.
(4) Vertragsbestandteile sind in der folgenden Rangfolge:
- eine etwaige individuelle Vereinbarung in Textform,
- die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (AVV),
- diese AGB einschließlich der Leistungsbeschreibung nach § 3,
- die zum Zeitpunkt der Bestellung auf locato.immo veröffentlichte Preisliste.
Bei Widersprüchen geht die jeweils höherrangige Regelung vor. Für den Datenschutz gilt der AVV vorrangig.
(5) Im Sinne dieser AGB bedeutet:
- Einheit
- eine in Locato Verwaltung verwaltete Wohn- oder Gewerbeeinheit einschließlich Stellplätzen; Objekte und Gebäude bündeln Einheiten und werden nicht gesondert berechnet.
- Objekt
- eine in Locato Ferienwohnung angelegte Unterkunft, die eigenständig belegt und bepreist wird.
- Nutzer
- eine natürliche Person, für die der Kunde einen eigenen namentlichen Zugang mit Anmeldedaten anlegt. Zugänge dürfen nicht von mehreren Personen gemeinsam genutzt werden.
- Portalzugang
- ein lesender bzw. eingeschränkter Zugang für Eigentümer, Mieter, Beiräte oder Dienstleister des Kunden. Portalzugänge sind keine Nutzer im Sinne der Preisliste und werden nicht als solche berechnet.
- Kundendaten
- alle Daten und Inhalte, die der Kunde oder seine Nutzer in Locato einstellen, erzeugen oder über Schnittstellen einlesen lassen.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Wir stellen dem Kunden Locato für die Dauer des Vertrags zur Nutzung über das Internet bereit und halten die Software auf unseren Systemen betriebsbereit. Ein Anspruch auf Überlassung des Programmcodes oder auf Installation beim Kunden besteht nicht. Auf den Vertrag finden die Vorschriften über die Miete Anwendung, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist.
(2) Zur Leistung gehören der Betrieb der Anwendung, die Speicherung der Kundendaten, die Bereitstellung des vereinbarten Speicherplatzes, die laufende Pflege und Weiterentwicklung sowie Fehler- und Sicherheitsaktualisierungen. Wir sind verpflichtet, die Vertragsgemäßheit von Locato während der gesamten Vertragslaufzeit zu erhalten und dazu die erforderlichen Funktions- und Sicherheitsaktualisierungen bereitzustellen.
(3) Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach dem gebuchten Paket gemäß § 3 und der Preisliste. Nicht Vertragsgegenstand sind die Beschaffung und der Betrieb der Internetverbindung, der Endgeräte und der Browser des Kunden.
(4) Wir dürfen zur Leistungserbringung Subunternehmer einsetzen. Für deren Verhalten stehen wir wie für eigenes Verhalten ein. Die eingesetzten Subunternehmer, die dabei personenbezogene Daten verarbeiten, weisen wir in der Subprozessoren-Liste aus.
§ 3 Leistungsumfang der Produkte (Leistungsbeschreibung)
(1) Maßgeblich für den geschuldeten Funktionsumfang ist die nachfolgende Leistungsbeschreibung in Verbindung mit dem gebuchten Paket. Werbeaussagen auf unserer Website und in Broschüren begründen für sich keine Beschaffenheitsvereinbarung.
a) Locato Verwaltung
- Verwaltung von WEG-, Miet- und Sondereigentumsobjekten mit Gebäuden, Einheiten, Miteigentumsanteilen, Zählern und technischer Ausstattung,
- Kontakt- und Beziehungsverwaltung für Eigentümer, Mieter, Beiräte und Dienstleister einschließlich Datenimport aus CSV-Dateien,
- Mietverwaltung mit Verträgen, Staffel- und Indexanpassungen, Kautionen, Sollstellung, Betriebskostenabrechnung, offenen Posten und dreistufigem Mahnwesen,
- Mieterselbstauskunft über ein öffentlich erreichbares Formular, Bewerberverwaltung, Vertragserstellung aus Vorlagen sowie digitale Übergabeprotokolle mit Unterschriftenfeld,
- WEG-Verwaltung mit Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Einzelabrechnungen, Rücklagenentwicklung, Vermögensübersicht und Bescheinigung nach § 35a EStG,
- Eigentümerversammlungen mit Einladung, Tagesordnung, Anwesenheits- und Vollmachtserfassung, Ermittlung der Stimmgewichte nach Kopf-, Wert- oder Objektprinzip, Beschlusserfassung, Beschlusssammlung sowie Einladungs- und Ergebnisprotokoll als PDF,
- doppelte Buchführung je Objekt mit WEG-Kontenrahmen, Wirtschaftsjahren, Storno über Gegenbuchung, Saldenlisten, Einnahmenüberschussrechnung und Auswertung für die Anlage V,
- Zahlungsverkehr mit Import von Kontoauszügen (CAMT.053, MT940), optionaler Anbindung von Bankkonten über einen zugelassenen Kontoinformationsdienst nach der Zahlungsdiensterichtlinie oder über einen EBICS-Teilnehmerzugang des Kunden, selbstlernenden Buchungsregeln sowie Erzeugung von SEPA-Dateien für Überweisungen und Lastschriften einschließlich Vorabankündigung,
- Eingangsrechnungen mit Belegerkennung, Darlehensverwaltung mit Tilgungsplan und Export eines DATEV-Buchungsstapels als Datei,
- Anliegen- und Schadensverwaltung mit Kategorien, Zuweisung an Mitarbeitende und Dienstleister, internen und öffentlichen Kommentaren sowie Fotos,
- Dokumentenarchiv mit Kategorien, Verschlagwortung, Versionierung, Vorlagen sowie Postfachzustellung mit Lesebestätigung; Serienbriefe als PDF und per E-Mail,
- Portal für Eigentümer, Mieter, Beiräte und Dienstleister mit eigenen Unterlagen, Zählerselbstablesung, beschlossenen Wirtschaftsplänen, Beschlusssammlung und eigenen Anliegen,
- Automatisierung wiederkehrender Aufgaben (Sollstellung, Prüfung von Mietanpassungen, Abgleich von Kontoumsätzen, Wartungstermine, Fristenerinnerungen) sowie In-App-Hinweise und ein Fristen-Cockpit,
- Verwaltung von Mitarbeitenden mit Rollen, objektbezogenen Zugriffsrechten, Zwei-Faktor-Authentisierung, optionaler Anmeldung über OpenID Connect, Änderungsprotokoll und Funktionen zur Datenschutzauskunft und Anonymisierung.
Nicht zum Leistungsumfang gehören insbesondere: die Durchführung von Online-Abstimmungen, die Durchführung virtueller Versammlungen über eine integrierte Videokonferenz, die Übermittlung von Buchungsdaten unmittelbar an Systeme der DATEV, der Abruf von Kontoauszügen über die FinTS/HBCI-Schnittstelle einer Bank sowie der postalische Versand von Schreiben durch uns.
b) Locato Ferienwohnung
- Belegungskalender über alle Unterkünfte mit Tagespreisen und Anlegen von Buchungen unmittelbar aus dem Kalender,
- Buchungsverwaltung mit serverseitiger Verfügbarkeitsprüfung und Schutz gegen Doppelbuchungen, automatischer Preisermittlung und Provisionsberechnung,
- Verwaltung der Unterkünfte mit Ausstattungsmerkmalen und Fotos,
- Kanalverwaltung auf zwei Wegen: erstens auf Grundlage des iCal-Standards mit Import fremder Belegungen aus Kalenderadressen von Portalen wie Airbnb, Booking.com und Vrbo sowie Bereitstellung eines eigenen, mit einem Geheimnis geschützten Export-Kalenders je Unterkunft; zweitens über die Programmierschnittstelle von Traum-Ferienwohnungen, sofern der Kunde dort einen Zugang einrichtet und seine Zugangsdaten hinterlegt. Über diesen zweiten Weg übertragen wir Belegungssperren und Tagespreise an das Portal und rufen von dort Belegungen und Anfragen samt Namen, E-Mail-Adresse und Telefonnummer der Gäste ab,
- dynamische Preisgestaltung mit Grundpreis, Mindest- und Höchstpreisen, Regeln für Wochenenden, Saison, Kurzfrist- und Frühbucherzeiträume sowie Belegungsschwellen und manueller Tagesüberschreibung,
- zentrales Postfach für die Gästekommunikation mit Vorlagen, Platzhaltern, geplanten Nachrichten und ereignisgesteuerter Zustellung,
- digitale Gästemappe je Unterkunft mit öffentlich abrufbarer Gastansicht und Zusatzleistungen,
- Rechnungen mit Nummernkreisen, Steuerermittlung, Erzeugung als PDF, Versand per E-Mail und Ausgabe einer CSV-Datei für die Buchhaltung,
- Auswertungen zu Auslastung, Umsatz, Durchschnittsrate und Erlös je verfügbarer Einheit nach Kanal und Objekt,
- Team-Verwaltung mit Rollen und Einzelrechten, Änderungsprotokoll sowie Funktionen zur Datenschutzauskunft und Anonymisierung von Gästedaten.
Nicht zum Leistungsumfang gehören insbesondere: eine Anbindung an andere Buchungsportale als Traum-Ferienwohnungen über deren Programmierschnittstellen (zu allen übrigen Portalen läuft die Kanalverbindung ausschließlich über Kalenderdateien und überträgt daher weder Preise noch Buchungsinhalte dorthin), eine eigene Buchungsstrecke oder ein Buchungswidget für die Website des Kunden, ein Website-Baukasten, die Abwicklung von Gästezahlungen, ein digitaler Check-in oder elektronische Meldescheine, die Anbindung von Türschlössern und Zugangscodes, die Reinigungs- und Aufgabenplanung, die Verwaltung von Bewertungen sowie eine öffentliche Programmierschnittstelle.
c) Vorschaufunktionen
Funktionen, die wir ausdrücklich als Vorschau, Beta oder Test kennzeichnen, stellen wir unentgeltlich und ohne Verfügbarkeitszusage bereit. Sie können jederzeit geändert oder eingestellt werden. Eine Gewährleistung übernehmen wir für sie im gesetzlich zulässigen Rahmen nicht; die Haftungsregelung des § 19 bleibt unberührt.
§ 4 Vertragsschluss und Testphase
(1) Die Darstellung von Locato auf unserer Website ist kein verbindliches Angebot. Mit Absenden des Registrierungs- oder Bestellformulars gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir das Angebot in Textform bestätigen oder den Zugang freischalten.
(2) Unmittelbar vor Abgabe einer kostenpflichtigen Bestellung zeigen wir die wesentlichen Merkmale der Leistung, die Vertragslaufzeit, den Gesamtpreis und die Kündigungsbedingungen an; gegenüber Verbrauchern zusätzlich die Widerrufsbelehrung. Die Bestellschaltung trägt die Bezeichnung „Zahlungspflichtig bestellen" (§ 312j Abs. 2 und 3 BGB). Auf der Website locato.immo wird kein zahlungspflichtiger Vertrag geschlossen; der dort angebotene Testzugang ist unentgeltlich und verlangt kein Zahlungsmittel.
(3) Testphase. Wir stellen Locato für 14 Tage unentgeltlich und ohne Angabe eines Zahlungsmittels zur Verfügung. Die Testphase beginnt mit der Registrierung und endet nach Ablauf der Frist automatisch. Ein automatischer Übergang in einen kostenpflichtigen Vertrag findet nicht statt; die weitere Nutzung setzt eine ausdrückliche, zahlungspflichtige Bestellung voraus.
(4) Nach Ablauf der Testphase werden die Fachfunktionen gesperrt. Die bereits erfassten Kundendaten bleiben erhalten; der Kunde kann sie nach § 10 exportieren. Wir löschen die Daten eines nicht fortgeführten Testzugangs nach Ablauf von 90 Tagen und weisen vorab in Textform darauf hin.
(5) Der Kunde sichert zu, dass die bei der Registrierung gemachten Angaben zutreffen und dass er zum Vertragsschluss berechtigt ist. Handelt er für ein Unternehmen, sichert er seine Vertretungsmacht zu. Änderungen der Kontakt- und Rechnungsdaten teilt er uns unverzüglich mit oder pflegt sie im Konto.
§ 5 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten, die Fristen und die Folgen des Widerrufs sowie ein Muster-Widerrufsformular ergeben sich aus unserer Widerrufsbelehrung, die Bestandteil dieses Vertrags ist. Unternehmern steht ein Widerrufsrecht nicht zu.
§ 6 Nutzungsrecht
(1) Wir räumen dem Kunden für die Dauer des Vertrags das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, Locato im Umfang des gebuchten Pakets über das Internet zu nutzen.
(2) Das Nutzungsrecht umfasst ausdrücklich die Nutzung zur Verwaltung von Objekten, Einheiten und Unterkünften Dritter sowie das Einrichten von Portalzugängen für Eigentümer, Mieter, Beiräte, Dienstleister und Steuerberatung des Kunden. Damit ist die Nutzung im Rahmen der Verwaltung fremden Eigentums vertragsgemäß.
(3) Eine Überlassung an Dritte zur eigenständigen Nutzung, eine Weitervermietung sowie ein Anbieten der Leistung als eigene Leistung gegenüber Dritten sind ohne unsere Zustimmung in Textform nicht gestattet.
(4) Alle Rechte an Locato, insbesondere Urheber-, Marken- und Kennzeichenrechte sowie Rechte an der Benutzeroberfläche und der Dokumentation, verbleiben bei uns oder unseren Lizenzgebern. Der Kunde erhält keine über Absatz 1 hinausgehenden Rechte.
(5) Ein Zurückentwickeln, Dekompilieren oder Disassemblieren von Locato ist untersagt. Die zwingenden Befugnisse nach §§ 69d und 69e UrhG bleiben unberührt.
§ 7 Nutzerkonten und Zugangsdaten
(1) Der Kunde ist Inhaber des Kontos. Er legt Nutzer und Portalzugänge selbst an, vergibt Rollen und Rechte und entzieht sie. Er ist für die Verwaltung dieser Zugänge und für Handlungen, die über sie erfolgen, verantwortlich.
(2) Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde stellt sicher, dass hinreichend sichere Passwörter verwendet werden. Wir empfehlen, die in Locato Verwaltung verfügbare Zwei-Faktor-Authentisierung zu aktivieren.
(3) Erlangt der Kunde Kenntnis von einem Missbrauch oder von einem unbefugten Zugriff auf sein Konto, teilt er uns dies unverzüglich mit. Wir sind berechtigt, betroffene Zugänge vorsorglich zu sperren und den Kunden unverzüglich zu unterrichten.
(4) Wir richten uns bei Anweisungen ausschließlich nach den im Konto hinterlegten Berechtigungen und nach unserem Vertragspartner. An Streitigkeiten zwischen dem Kunden und seinen Nutzern, Auftraggebern oder Mandanten beteiligen wir uns nicht.
(5) Verwalterwechsel. Endet ein Verwaltungsvertrag zwischen dem Kunden und einer von ihm verwalteten Gemeinschaft oder einem Eigentümer, so ändert dies unser Vertragsverhältnis nicht. Wir sind weder berechtigt noch in der Lage zu beurteilen, wem die Rechte an den betroffenen Daten zustehen. Wir handeln allein auf Weisung unseres Vertragspartners. Eine Herausgabe von Daten an Dritte, insbesondere an einen Nachfolgeverwalter, erfolgt nur auf Weisung des Kunden oder aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung. Die Pflicht des Kunden zur Herausgabe der Verwaltungsunterlagen bleibt seine eigene.
§ 8 Pflichten und Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet:
- die für die Nutzung erforderlichen technischen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere einen aktuellen Browser und eine ausreichende Internetverbindung,
- seine Stamm-, Vertrags-, Abrechnungs- und Zählerdaten sowie die verwendeten Verteilungsschlüssel vollständig, zutreffend und aktuell zu pflegen,
- die von Locato erzeugten Dokumente, Abrechnungen, Auswertungen, Buchungsvorschläge, Zahlungsdateien und Preisvorschläge vor Verwendung, Versand oder Freigabe inhaltlich zu prüfen,
- die Rechtmäßigkeit der von ihm verarbeiteten Daten sicherzustellen, insbesondere eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zu haben und die betroffenen Personen nach Art. 13 und 14 DSGVO zu informieren,
- bei der Eingrenzung und Beseitigung von Störungen mitzuwirken, insbesondere Fehler nachvollziehbar zu beschreiben und die zur Analyse erforderlichen Angaben zu machen,
- einen Ansprechpartner samt Vertretung zu benennen und uns Änderungen mitzuteilen.
(2) Der Kunde ist ferner dafür verantwortlich, welche Inhalte er in Freitextfeldern und Uploads erfasst. Besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO sind für die Nutzung von Locato nicht erforderlich; der Kunde stellt sicher, dass er solche Daten nur erfasst, wenn er dafür eine Rechtsgrundlage hat.
(3) Bei Locato Ferienwohnung obliegt es dem Kunden, seine Belegungen über alle von ihm genutzten Kanäle laufend zu kontrollieren. Keine der beiden Kanalverbindungen wirkt in Echtzeit: die Verbindung über Kalenderdateien hängt vom Abrufintervall der beteiligten Portale ab, die Verbindung über die Programmierschnittstelle von Traum-Ferienwohnungen vom Abstand unserer eigenen Abrufe. Der Kunde bestätigt Buchungen daher erst nach eigener Prüfung der Verfügbarkeit.
(3a) Richtet der Kunde die Verbindung zu Traum-Ferienwohnungen über deren Programmierschnittstelle ein, hinterlegt er dafür seine eigenen Zugangsdaten. Wir betreiben kein Sammelkonto und treten gegenüber dem Portal nicht als Vermittler auf; der Abruf erfolgt auf seine Weisung und unter seinem Zugang.
(4) Der Kunde stellt sicher, dass er die öffentlich abrufbaren Funktionen von Locato Ferienwohnung — insbesondere die Gästemappe und den Export-Kalender — nur mit Inhalten befüllt, deren öffentliche Abrufbarkeit er beabsichtigt. Er beachtet dabei, dass der Export-Kalender den Namen des Gastes enthalten kann und dass die veröffentlichte Gästemappe von jeder Person aufgerufen werden kann, die deren Adresse kennt.
(5) Verletzt der Kunde diese Pflichten schuldhaft, sind wir von der Haftung für daraus entstehende Schäden befreit. Im Übrigen bleibt § 254 BGB unberührt.
§ 9 Unzulässige Nutzung
(1) Der Kunde und seine Nutzer haben es zu unterlassen,
- Locato rechtswidrig oder zu betrügerischen Zwecken zu nutzen,
- Schadsoftware einzubringen oder Maßnahmen zu ergreifen, die den Betrieb, die Sicherheit oder die Integrität von Locato beeinträchtigen,
- unsere Systeme über das vertraglich vereinbarte oder übliche Maß hinaus zu belasten, insbesondere durch automatisiertes Auslesen von Daten oder durch Last- und Sicherheitstests ohne unsere vorherige Zustimmung in Textform,
- Zugangsbeschränkungen zu umgehen oder sich Zugang zu Daten anderer Kunden zu verschaffen,
- Locato zum Versand unerlaubter Werbung oder für Massensendungen an Empfänger ohne bestehende Rechtsgrundlage zu nutzen,
- das vereinbarte Kontingent an Nutzern durch gemeinsam genutzte Zugänge zu umgehen.
(2) Bei einem Verstoß mahnen wir den Kunden ab und setzen ihm eine angemessene Frist zur Abhilfe. Bei erheblichen Verstößen, die den Betrieb, die Sicherheit oder Rechte Dritter unmittelbar gefährden, sind wir berechtigt, den betroffenen Inhalt, den betroffenen Zugang oder das Konto ohne vorherige Abmahnung vorläufig zu sperren. Wir unterrichten den Kunden unverzüglich und heben die Sperre auf, sobald der Grund entfallen ist.
(3) Für die Dauer einer von uns zu Unrecht veranlassten Sperrung entfällt die Zahlungspflicht des Kunden. Ein Recht, Kundendaten inhaltlich zu ändern, steht uns nicht zu.
§ 10 Kundendaten, Datensicherung und Datenexport
(1) Die Kundendaten bleiben dem Kunden zugeordnet. Wir erwerben an ihnen keine Rechte. Wir verarbeiten sie nur, soweit dies zur Erbringung der vertraglichen Leistung erforderlich ist — insbesondere zum Betrieb, zur Speicherung, zur Sicherung und Wiederherstellung, zur Störungsbeseitigung und zum Support — sowie nach Maßgabe des AVV.
(2) Wir dürfen aus der Nutzung von Locato gewonnene Daten in aggregierter oder anonymisierter Form, die keinen Bezug zu einer Person oder zu einem einzelnen Kunden zulässt, zur Verbesserung und Absicherung des Dienstes verwenden. Eine Nutzung von Kundendaten zum Trainieren von Modellen künstlicher Intelligenz findet nicht statt.
(3) Datensicherung. Wir sichern die Kundendaten regelmäßig. Die Einzelheiten zu Häufigkeit und Aufbewahrung der Sicherungen ergeben sich aus unseren technischen und organisatorischen Maßnahmen. Die Sicherung dient der Wiederherstellung nach einer Störung in unserem Verantwortungsbereich; sie ersetzt kein eigenes Archiv des Kunden. Wir empfehlen dem Kunden, die Exportfunktionen nach Absatz 4 in regelmäßigen Abständen zu nutzen.
(4) Datenexport. Der Kunde kann seine Daten während der Vertragslaufzeit jederzeit über die in Locato vorgesehenen Funktionen ausgeben, insbesondere Auswertungen und Rechnungslisten als CSV-Datei, einen DATEV-Buchungsstapel als Datei, Dokumente und Abrechnungen als PDF sowie kontaktbezogene Auskünfte als Datei. Benötigt der Kunde einen darüber hinausgehenden, vollständigen Datenbestand, stellen wir ihm diesen auf Anforderung in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit; hierfür können wir eine angemessene Aufwandsvergütung nach unserer Preisliste verlangen.
(5) Beendigung. Nach Vertragsende bleibt der Zugang für 30 Tage in einem auf Lesen und Export beschränkten Umfang erhalten. Danach wird der Zugang geschlossen; die Daten bleiben für weitere 90 Tage in ihrer Verarbeitung eingeschränkt (Art. 18 DSGVO) und werden anschließend gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Vor dem Schließen des Zugangs und vor der Löschung weisen wir jeweils rechtzeitig in Textform darauf hin. Auf Wunsch bestätigen wir die Löschung in Textform. Gegen eine Aufwandsvergütung verlängern wir die Aufbewahrung auf Anforderung des Kunden.
(6) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, seinen eigenen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten zu genügen, insbesondere nach § 147 AO und § 257 HGB sowie nach den Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes. Er stellt sicher, dass er die benötigten Unterlagen vor Ablauf der Fristen nach den Absätzen 4 und 5 ausgibt.
(7) Auch im Fall einer Sperrung wegen Zahlungsverzugs nach § 15 gewähren wir dem Kunden auf Anforderung lesenden Zugriff und die Möglichkeit zum Datenexport, soweit dies zur Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten erforderlich ist.
§ 11 Schnittstellen zu Drittsystemen
(1) Locato bietet Schnittstellen zu Systemen Dritter. Diese setzen voraus, dass der Kunde die jeweilige Verbindung selbst einrichtet und die erforderlichen Zugangsdaten oder Zustimmungen bereitstellt. Für das Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter gelten die Bedingungen des Drittanbieters.
(2) Dies betrifft insbesondere:
- bei Locato Ferienwohnung: den Import und Export von Belegungen über Kalenderdateien im iCal-Format zu Buchungsportalen und anderen Kalendern,
- bei Locato Verwaltung: die Anbindung von Bankkonten über einen Kontoinformationsdienst nach der Zahlungsdiensterichtlinie sowie über einen EBICS-Teilnehmerzugang des Kreditinstituts, den Abruf eingehender E-Mails über ein Postfach des Kunden, den Versand über einen E-Mail-Zugang des Kunden sowie die Anmeldung über einen Identitätsanbieter des Kunden.
(3) Verfügbarkeit, Umfang, Format und Fortbestand dieser Schnittstellen liegen nicht in unserem Einflussbereich. Ändert oder beendet ein Drittanbieter seine Schnittstelle, kann dies eine Anpassung oder die Einstellung der betroffenen Funktion erforderlich machen. Wir unterrichten den Kunden in diesem Fall unverzüglich und, soweit uns dies möglich ist, vorab. Entfällt dadurch eine wesentliche Funktion, gilt § 23 Absatz 2 entsprechend.
(4) Für Störungen, Datenverluste und Fehler, deren Ursache im Verantwortungsbereich des Drittanbieters oder des Kunden liegt, sind wir nicht verantwortlich. Unsere Haftung für eigene Pflichtverletzungen bleibt nach § 19 unberührt.
(5) Ein Zugang von Bankkonten setzt die ausdrückliche Zustimmung des Kunden bei seinem Kreditinstitut voraus und ist zeitlich befristet. Der Kunde erneuert die Zustimmung rechtzeitig; andernfalls entfällt der Abruf von Kontoumsätzen.
§ 12 Keine Rechts-, Steuer- oder Rechnungslegungsberatung; keine Zahlungsdienste
(1) Locato ist ein Werkzeug zur Erfassung, Berechnung und Darstellung von Daten. Wir erbringen keine Rechts-, Steuer- oder Rechnungslegungsberatung und keine Hausverwaltung. Wir prüfen nicht, ob Abrechnungen, Wirtschaftspläne, Beschlüsse, Verteilungsschlüssel, Umlagefähigkeiten, Mietanpassungen, Mahnungen oder steuerliche Auswertungen inhaltlich richtig und rechtskonform sind. Diese Prüfung und die Verantwortung dafür liegen beim Kunden.
(2) Wir sind nicht Partei der Miet-, Verwalter-, Gemeinschafts- oder Beherbergungsverhältnisse unserer Kunden und nicht Vermittler von Buchungen. Wir sind weder Immobilienmakler noch Reisevermittler.
(3) Keine Zahlungsdienste. Wir führen keine Zahlungen aus, halten keine Gelder Dritter und haben keine Verfügungsbefugnis über Konten des Kunden. Locato erzeugt lediglich Dateien im SEPA-Format zur Einreichung durch den Kunden bei seinem Kreditinstitut und liest Kontoumsätze zur Buchung ein. Die Freigabe und Einreichung jeder Zahlung obliegt allein dem Kunden. Wir erbringen keine Zahlungsdienste im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes; insbesondere erbringen wir keine Zahlungsauslösedienste. Der Abruf von Kontoinformationen erfolgt über einen hierfür zugelassenen Dienstleister.
(4) Die Bezeichnung einzelner Auswertungen nach steuerlichen oder handelsrechtlichen Vorgaben beschreibt den Zweck der Auswertung, nicht die Zusage einer Prüfung durch uns.
§ 13 Verfügbarkeit und Wartung
(1) Wir stellen Locato mit einer Verfügbarkeit von 99,0 % im Monatsmittel bereit, gemessen am Übergabepunkt unserer Systeme zum Internet.
(2) Nicht als Ausfallzeit gelten:
- angekündigte Wartungsarbeiten innerhalb des Wartungsfensters werktags zwischen 22:00 und 06:00 Uhr (MEZ/MESZ), die wir mindestens 48 Stunden vorher ankündigen,
- dringende Wartungsmaßnahmen zur Abwehr einer Sicherheitsgefahr oder eines drohenden Schadens; wir kündigen sie so früh an, wie es die Lage erlaubt,
- Zeiten höherer Gewalt nach § 24,
- Störungen, deren Ursache im Verantwortungsbereich des Kunden, seiner Endgeräte, seiner Internetverbindung oder eines Drittanbieters nach § 11 liegt.
(3) Unterschreiten wir die zugesagte Verfügbarkeit in einem Monat, kann der Kunde für diesen Monat eine Gutschrift verlangen. Sie beträgt 5 % der auf den betroffenen Monat entfallenden Nettovergütung je vollem Prozentpunkt der Unterschreitung, höchstens jedoch 50 % dieser Vergütung. Der Kunde macht die Gutschrift innerhalb von zwei Monaten nach Ende des betroffenen Monats geltend.
(4) Gegenüber Unternehmern ist die Geltendmachung einer Minderung durch Einbehalt der Vergütung ausgeschlossen; der Kunde macht eine Minderung durch gesonderte Anzeige geltend. Der Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Vergütung bleibt unberührt.
(5) Uns ist bekannt, dass zu Stichtagen — insbesondere bei Jahres- und Betriebskostenabrechnungen sowie in der Versammlungssaison — erhöhter Bedarf besteht. Wir legen umfangreiche Wartungsarbeiten so, dass sie diese Zeiträume nach Möglichkeit aussparen.
§ 14 Support und Zusatzleistungen
(1) Support leisten wir per E-Mail an hallo@locato.immo sowie über die im Produkt angegebenen Kanäle, werktags von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 17:00 Uhr mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz des Anbieters. Der Umfang richtet sich nach dem gebuchten Paket.
(2) Wir bearbeiten Störungsmeldungen nach folgenden Klassen. Zugesagt ist jeweils die Zeit, in der wir mit der Bearbeitung beginnen, nicht die Zeit bis zur Behebung:
| Klasse | Beschreibung | Reaktionszeit innerhalb der Servicezeiten |
|---|---|---|
| Betriebsverhindernd | Locato ist nicht nutzbar oder eine zentrale Funktion ist ausgefallen. | 4 Stunden |
| Betriebsbehindernd | Eine Funktion ist erheblich eingeschränkt, ein zumutbarer Behelf besteht jedoch. | 1 Werktag |
| Sonstige | Geringfügige Abweichung ohne wesentliche Auswirkung auf den Betrieb. | 3 Werktage |
(3) Nicht im Paketpreis enthalten und nach Aufwand zu vergüten sind insbesondere: die Übernahme von Datenbeständen aus Altsystemen, Schulungen, die Erstellung individueller Auswertungen und Vorlagen, Einsätze vor Ort sowie Leistungen, die durch eine Pflichtverletzung des Kunden veranlasst sind. Wir weisen den Kunden auf die Kostenpflichtigkeit vor Beginn der Leistung hin.
§ 15 Preise, Abrechnung, Zahlung und Verzug
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf locato.immo veröffentlichten Preise. Der Preis setzt sich aus einem Grundpreis je Paket und, bei Überschreitung der enthaltenen Kontingente, aus nutzungsabhängigen Bestandteilen je Einheit, je Objekt und je Nutzer zusammen.
(2) Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Abs. 1 UStG. Auf die Preise wird daher keine Umsatzsteuer berechnet und in Rechnungen keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen; die genannten Preise sind Endpreise. Wechselt der Anbieter zur Regelbesteuerung, verstehen sich ab diesem Zeitpunkt gegenüber Unternehmern alle Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und gegenüber Verbrauchern als Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Die Abrechnung erfolgt nach Wahl des Kunden monatlich oder jährlich im Voraus. Bei jährlicher Zahlung gewähren wir den auf der Preisseite ausgewiesenen Nachlass. Die Rechnung stellen wir elektronisch in einem den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Format bereit. Gegenüber Verbrauchern holen wir die Zustimmung zur elektronischen Rechnungsstellung im Bestellvorgang ausdrücklich ein; sie kann jederzeit widerrufen werden, wir stellen die Rechnung dann auf Papier zur Verfügung.
(4) Die Zahlung erfolgt über unseren Zahlungsdienstleister Mollie (Mollie B.V., Amsterdam, Niederlande) — insbesondere per SEPA-Lastschrift — oder per Überweisung auf Rechnung. Bei SEPA-Lastschrift kündigen wir den Einzug mindestens fünf Kalendertage vor Belastung an. Der Kunde sorgt für Deckung des Kontos; Kosten einer vom Kunden verschuldeten Rücklastschrift trägt der Kunde.
(5) Kontingentänderungen. Wächst die Zahl der verwalteten Einheiten, Objekte oder Nutzer über das enthaltene Kontingent hinaus, rechnen wir die zusätzlichen Bestandteile ab dem folgenden Abrechnungszeitraum ab. Ein Wechsel in ein kleineres Paket wird zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam und setzt voraus, dass die Nutzung die Grenzen des Zielpakets nicht überschreitet. Wir informieren den Kunden über die Überschreitung eines Kontingents, bevor wir zusätzliche Bestandteile abrechnen.
(6) Bei Zahlungsverzug schulden Unternehmer Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale von 40 Euro nach § 288 Absatz 5 BGB; Verbraucher schulden Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(7) Befindet sich der Kunde mit einem nicht unerheblichen Betrag in Verzug, können wir den Zugang nach erfolgloser Mahnung mit Fristsetzung und nach vorheriger Ankündigung sperren. Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen. § 10 Absatz 7 gilt.
(8) Gegenüber Unternehmern ist die Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig; ein Zurückbehaltungsrecht darf nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.
§ 16 Preisanpassung
(1) Wir sind berechtigt, die Preise höchstens einmal je Kalenderjahr anzupassen, um Änderungen unserer Kosten auszugleichen — insbesondere bei Hosting, Personal, Lizenzen und gesetzlichen Abgaben. Die Anpassung darf die Steigerung dieser Kosten nicht übersteigen. Kostensenkungen berücksichtigen wir in gleicher Weise zugunsten des Kunden.
(2) Wir teilen eine Preisanpassung mindestens acht Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit und benennen den alten und den neuen Preis. Die Anpassung wird zu Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums wirksam.
(3) Übersteigt die Erhöhung 5 % des bisherigen Preises, kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen. Auf dieses Recht weisen wir in der Mitteilung hin. Kündigt er nicht, gilt der neue Preis ab dem genannten Zeitpunkt.
(4) Während einer vereinbarten Mindestlaufzeit, für die der Kunde bereits im Voraus gezahlt hat, bleibt der Preis unverändert.
§ 17 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt mit der Freischaltung des kostenpflichtigen Zugangs und läuft je nach gewählter Abrechnung monatlich oder jährlich. Er verlängert sich jeweils um denselben Zeitraum, wenn er nicht gekündigt wird.
(2) Bei monatlicher Abrechnung ist der Vertrag zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats kündbar. Bei jährlicher Abrechnung ist er mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit kündbar.
(3) Verbraucher. Gegenüber Verbrauchern beträgt die Erstlaufzeit höchstens zwei Jahre. Der Vertrag verlängert sich in diesem Fall auf unbestimmte Zeit und ist mit einer Frist von einem Monat kündbar. Für die Kündigung steht eine ständig verfügbare, unmittelbar erreichbare Kündigungsmöglichkeit nach § 312k BGB bereit: die Seite locato.immo/kuendigen — ohne Anmeldung erreichbar — sowie der Bereich „Abo" in der Anwendung.
(4) Die Kündigung bedarf der Textform; eine E-Mail an hallo@locato.immo genügt. Wir bestätigen den Zugang und das Ende des Vertrags in Textform.
(5) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB bleibt beiden Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Kunde nach Mahnung mit Fristsetzung länger als 30 Tage mit einem nicht unerheblichen Betrag in Verzug ist, wenn er trotz Abmahnung erheblich gegen § 9 verstößt oder wenn über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird und der Vertrag nicht erfüllt wird.
(6) Stellen wir Locato oder ein Produkt vollständig ein, können wir den Vertrag mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende kündigen. Bereits im Voraus gezahlte Vergütung erstatten wir für den nicht genutzten Zeitraum anteilig zurück. Dasselbe gilt, wenn wir aus einem anderen Grund kündigen, den der Kunde nicht zu vertreten hat.
(7) Nach Vertragsende gilt § 10 Absätze 5 bis 7.
(8) Die Regelungen der §§ 10, 19, 20 und 25 gelten über das Vertragsende hinaus.
§ 18 Mängel und Gewährleistung
(1) Wir gewährleisten, dass Locato während der Vertragslaufzeit der Leistungsbeschreibung nach § 3 entspricht und mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt betrieben wird.
(2) Ein Mangel ist eine reproduzierbare, nicht nur unerhebliche Abweichung von der Leistungsbeschreibung. Gegenüber Unternehmern gelten insbesondere nicht als Mangel: Wünsche nach zusätzlichen Funktionen, Abweichungen, die auf unrichtige oder unvollständige Eingaben des Kunden zurückgehen, Einschränkungen aufgrund der Endgeräte, Browser oder Internetverbindung des Kunden sowie Störungen im Verantwortungsbereich eines Drittanbieters nach § 11. Gegenüber Verbrauchern bleibt es bei den gesetzlichen Anforderungen: Für digitale Produkte gelten die subjektiven und objektiven Anforderungen der §§ 327d bis 327g BGB. Ein Abweichen von den objektiven Anforderungen setzt nach § 327h BGB eine ausdrückliche und gesonderte Vereinbarung voraus und wird durch diese AGB nicht bewirkt.
(3) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich nach Entdeckung in nachvollziehbarer Form an. Wir beseitigen Mängel innerhalb angemessener Frist; wir sind berechtigt, dies zunächst durch Bereitstellung eines zumutbaren Behelfs zu tun, sofern dieser den vertragsgemäßen Gebrauch im Kern erhält.
(4) Gegenüber Unternehmern ist die Haftung nach § 536a Absatz 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ohne dass wir sie zu vertreten haben, ausgeschlossen. Die Haftung nach § 19 bleibt unberührt.
(5) Gegenüber Unternehmern verjähren Ansprüche wegen Mängeln in ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, aus einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen. Gegenüber Verbrauchern gelten ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.
(6) Gegenüber Verbrauchern gelten für die Bereitstellung digitaler Produkte ergänzend die §§ 327 ff. BGB mit den dort vorgesehenen Rechten.
§ 19 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer von uns übernommenen Garantie, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in allen weiteren Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Ansprüche nach Art. 82 DSGVO bleiben unberührt.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit je Schadensfall der Höhe nach auf die Entgelte begrenzt, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis für die betroffene Leistung gezahlt hat. Für alle Schadensfälle eines Vertragsjahres gilt der doppelte Betrag als Höchstgrenze. Gegenüber Verbrauchern gilt diese betragsmäßige Begrenzung nicht.
(4) Datenverlust. Gegenüber Unternehmern ist unsere Haftung bei Verlust oder Beschädigung von Kundendaten auf den Aufwand begrenzt, der zur Wiederherstellung der Daten aus ordnungsgemäß erstellten Sicherungen erforderlich gewesen wäre. Dies gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1 und nicht, soweit wir die Sicherung selbst pflichtwidrig unterlassen haben. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Begrenzung nicht; dort bleibt es bei den Absätzen 1 und 2. Die Sicherungen erstellen wir nach § 10 selbst — die Begrenzung greift also nur, soweit ein Verlust trotz ordnungsgemäßer Sicherung eintritt.
(5) Die Beschränkungen dieses Paragrafen gelten auch für die Haftung für unsere gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Subunternehmer sowie für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
(6) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 20 Freistellung
(1) Werden wir von Dritten in Anspruch genommen, weil Inhalte oder Daten, die der Kunde eingestellt hat, Rechte Dritter verletzen oder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, oder weil der Kunde Locato vertragswidrig genutzt hat, stellt uns der Kunde von diesen Ansprüchen frei, soweit er die zugrunde liegende Pflichtverletzung zu vertreten hat.
(2) Die Freistellung umfasst die notwendigen Kosten einer zweckmäßigen Rechtsverteidigung. § 254 BGB bleibt unberührt.
(3) Wir unterrichten den Kunden unverzüglich über den geltend gemachten Anspruch, geben ihm Gelegenheit zur Stellungnahme und treffen ohne seine Zustimmung kein Anerkenntnis und keinen Vergleich. Der Kunde unterstützt uns bei der Verteidigung.
§ 21 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung dieses Vertrags. Vertraulich sind Informationen, die als vertraulich bezeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, insbesondere Kundendaten, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Preise und technische Angaben.
(2) Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Pflichtverletzung beruht, die eine Partei unabhängig entwickelt hat oder die sie aufgrund einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung offenlegen muss. Im letzten Fall unterrichtet sie die andere Partei, soweit zulässig, vorab.
(3) Eine Weitergabe an Mitarbeitende, Berater und Subunternehmer ist zulässig, soweit diese die Information zur Durchführung des Vertrags benötigen und zu einer entsprechenden Vertraulichkeit verpflichtet sind.
(4) Die Pflicht besteht für drei Jahre nach Vertragsende fort. Für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes gilt sie ohne zeitliche Begrenzung.
(5) Wir nennen den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung als Referenz und verwenden seine Kennzeichen nur im Rahmen dieser Zustimmung. Eine erteilte Zustimmung kann der Kunde jederzeit widerrufen; eine E-Mail genügt.
§ 22 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Beide Parteien halten die datenschutzrechtlichen Vorgaben ein, insbesondere die DSGVO und das BDSG.
(2) Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten — insbesondere Daten von Eigentümern, Mietern, Mietinteressenten, Beiräten, Dienstleistern und Gästen —, ist der Kunde Verantwortlicher und wir Auftragsverarbeiter. Hierfür gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, die mit Vertragsschluss einbezogen wird. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen ergeben sich aus der Anlage TOM, die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter aus der Subprozessoren-Liste.
(3) Für die Daten, die wir zur Begründung und Durchführung unseres Vertrags mit dem Kunden verarbeiten — insbesondere Kontakt-, Konto- und Abrechnungsdaten sowie Sicherheits- und Protokolldaten —, sind wir selbst Verantwortlicher. Einzelheiten regelt unsere Datenschutzerklärung.
(4) Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, die betroffenen Personen über die Verarbeitung in Locato zu informieren und eine Rechtsgrundlage sicherzustellen. Wenden sich betroffene Personen an uns, leiten wir das Anliegen an den Kunden weiter und beantworten es nicht selbst.
§ 23 Änderungen der Leistungen und dieser AGB
(1) Wir dürfen Locato weiterentwickeln und anpassen, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Sachliche Gründe sind insbesondere die technische Weiterentwicklung, die Beseitigung von Sicherheitslücken, geänderte gesetzliche oder aufsichtsrechtliche Anforderungen — etwa Änderungen des Wohnungseigentumsrechts, des Miet- oder Steuerrechts — sowie Änderungen bei Vorleistungen und Schnittstellen Dritter. Der vertraglich vereinbarte Kernnutzen bleibt dabei erhalten. Änderungen, die den Kunden nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, dürfen wir jederzeit vornehmen.
(2) Führt eine Änderung zu einer nicht nur unwesentlichen Beeinträchtigung — insbesondere wenn eine Funktion entfällt oder erheblich eingeschränkt wird —, teilen wir dies mindestens sechs Wochen vorher in Textform mit. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Bei der Abkündigung einer wesentlichen Funktion beträgt die Vorlaufzeit sechs Monate; wir zeigen, soweit möglich, einen Weg zur Weiterverwendung der betroffenen Daten auf.
(3) Diese AGB dürfen wir mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies wegen einer Änderung der Gesetzeslage, einer Entscheidung eines Gerichts oder einer Behörde oder wegen einer Änderung unseres Leistungsangebots erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht entgegen dem Gebot von Treu und Glauben benachteiligt wird. Wir teilen die Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit, stellen die geänderten Regelungen gegenüber und weisen auf das Widerspruchsrecht, die Frist und die Folgen hin.
(4) Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gilt seine Zustimmung als erteilt; darauf weisen wir in der Mitteilung ausdrücklich hin. Gegenüber Verbrauchern werden Änderungen nur mit ausdrücklicher Zustimmung wirksam. Widerspricht der Kunde, können wir den Vertrag zum Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens ordentlich kündigen.
(5) Die Hauptleistungspflichten und das Verhältnis von Preis und Leistung können auf diesem Weg nicht geändert werden. Für Preise gilt ausschließlich § 16.
§ 24 Höhere Gewalt
(1) Ereignisse höherer Gewalt, die uns die Leistung erheblich erschweren oder unmöglich machen, befreien uns für ihre Dauer und für eine angemessene Anlaufzeit von der Leistungspflicht. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Brand, Überschwemmung, Krieg, Aufstand, Embargo, Epidemien und Pandemien, hoheitliche Maßnahmen, großflächige Ausfälle des Strom- oder Telekommunikationsnetzes sowie Arbeitskämpfe, die wir nicht zu vertreten haben.
(2) Wir unterrichten den Kunden unverzüglich und unternehmen zumutbare Anstrengungen, die Folgen zu begrenzen. Für die Dauer der Leistungsbefreiung entfällt die anteilige Zahlungspflicht des Kunden.
(3) Dauert das Ereignis länger als zwei Monate, kann jede Partei den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Schadensersatzansprüche wegen des Ereignisses selbst bestehen nicht.
§ 25 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Verbraucher mit Wohnsitz in einem anderen Staat, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften seines Aufenthaltsstaats unberührt.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Sitz. Wir bleiben berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Vereinbarung nicht; es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nehmen daran nicht teil.
(4) Vertragssprache ist Deutsch.
(5) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit unserer Zustimmung in Textform auf Dritte übertragen. Wir dürfen den Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen oder auf einen Rechtsnachfolger übertragen; wir teilen dies mindestens sechs Wochen vorher mit, und der Kunde kann den Vertrag zu diesem Zeitpunkt kündigen. Die Abtretung von Zahlungsansprüchen bleibt uns unbenommen.
(6) Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrags erfolgen in Textform, für Kündigungen und Änderungsmitteilungen ausreichend per E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse. Eine strengere Form als die Textform verlangen wir für Erklärungen des Kunden nicht.
(7) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Absatz 2 BGB).