Rechtliches
Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: September 2026
Diese Erklärung beschreibt, wie barrierefrei unsere Website und unsere Anwendungen sind, was wir bereits umgesetzt haben und wo es noch Einschränkungen gibt. Maßstab ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) mit der zugehörigen Verordnung (BFSGV). Wir veröffentlichen sie freiwillig — die Pflichten des BFSG treffen uns als Kleinstunternehmen nicht (Abschnitt 1).
1. Warum diese Erklärung freiwillig ist
Das BFSG nimmt Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, von seinen Anforderungen aus. Kleinstunternehmen ist, wer weniger als 10 Personen beschäftigt und höchstens 2 Mio. EUR Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme erreicht. Locato, Inh. Lukas Mayr erfüllt beide Voraussetzungen; Locato wird als Dienstleistung und nicht als Produkt im Sinne des Gesetzes angeboten. Die Pflichten des BFSG — Konformitätserklärung, Meldepflichten, die vorgeschriebene Erklärung zur Barrierefreiheit — treffen uns daher nicht.
Wir veröffentlichen diese Erklärung trotzdem. Barrierefreiheit ist kein Formular, das man abgibt, sondern etwas, das beim Benutzen auffällt oder eben nicht — und wer wissen will, woran er bei uns ist, soll es nachlesen können, ohne zu fragen. Die Angaben sind deshalb auch keine Selbstdarstellung: Abschnitt 5 nennt, was heute nicht funktioniert.
Verlieren wir die Eigenschaft als Kleinstunternehmen, gelten die Pflichten des BFSG ab diesem Zeitpunkt. Wir lassen die Anwendungen dann vollständig nach EN 301 549 bewerten und ersetzen diese Erklärung durch die gesetzlich vorgeschriebene.
2. Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für:
- die Website locato.immo einschließlich aller Unterseiten,
- die Anwendung Locato Verwaltung unter verwaltung.locato.immo,
- die Anwendung Locato Ferienwohnung unter fewo.locato.immo.
Maßstab sind die Anforderungen der EN 301 549 in der jeweils geltenden Fassung, die für Web-Inhalte auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Stufe AA verweist.
3. Stand der Barrierefreiheit
Die Website erfüllt die genannten Anforderungen nach unserer eigenen Prüfung teilweise. Geprüft haben wir maschinell und stichprobenartig, nicht durch eine vollständige externe Bewertung. Die Anwendungen sind bislang nicht systematisch geprüft.
Wir nennen den Stand hier bewusst so, wie er ist. Eine Konformitätsvermutung sprechen wir ausdrücklich nicht aus — dafür wäre eine vollständige Bewertung nötig, zu der wir nach Abschnitt 1 nicht verpflichtet sind. Die bekannten Einschränkungen stehen unter Abschnitt 5.
4. Was bereits umgesetzt ist
- Kontraste. Alle Schrift- und Flächenkontraste auf der Website sind maschinell gegen die 4,5 : 1 aus WCAG AA gemessen. Für die Produktfarben führen wir eine eigene Textstufe, weil die Markenfarben als Schrift zu hell wären. Flächen, die weiße Schrift tragen, haben themenstabile Töne, damit sie in heller und dunkler Darstellung gleichermaßen lesbar bleiben.
- Helle und dunkle Darstellung. Die Website folgt der Einstellung des Geräts und lässt sich über einen Umschalter im Kopfbereich ausdrücklich wählen.
- Tastaturbedienung. Alle Bedienelemente sind mit der Tastatur erreichbar und haben einen sichtbaren Fokus.
- Bewegung. Animationen respektieren die Systemeinstellung „Bewegung reduzieren"; sie werden dann nicht abgespielt.
- Struktur und Beschriftung. Überschriftenebenen sind durchgehend gegliedert, Formularfelder sind beschriftet, Bedienelemente tragen zugängliche Namen, Statusmeldungen sind als solche ausgezeichnet.
- Textgröße und Umbruch. Alle Maße sind relativ; die Seiten bleiben bei Vergrößerung bis 200 % nutzbar, ohne dass Inhalte verloren gehen.
5. Bekannte Einschränkungen
- Sekundärtextfarbe. Die im Markenhandbuch festgelegte Farbe für Sekundärtext erreicht je Untergrund nur 3,9 bis 4,4 : 1 und bleibt damit knapp unter den 4,5 : 1 aus WCAG AA. Betroffen sind Bildunterschriften, Hilfetexte und Fußnoten. Eine Anpassung der Palette ist in Vorbereitung.
- Produkt-Screenshots. Die Bilder in der Produkttour haben Alternativtexte, die den Zweck des Bildschirms beschreiben; die dargestellten Zahlen und Tabellen sind darin nicht enthalten.
- Anwendungen. Locato Verwaltung und Locato Ferienwohnung sind bislang nicht systematisch geprüft. Bekannte Schwerpunkte sind Datentabellen mit vielen Spalten und der Belegungskalender, dessen Bedienung stark auf Maus und Ziehen ausgelegt ist.
- PDF-Ausgaben. Erzeugte Dokumente (Abrechnungen, Rechnungen, Protokolle) sind nicht als barrierefreies PDF getaggt.
6. Barriere melden
Wenn du auf eine Barriere stößt oder Inhalte in einer anderen Form brauchst, schreib uns — wir antworten und sagen dir, was wir tun können:
E-Mail: hallo@locato.immo
Telefon: +49 155 6368 8020
Post: Locato, Inh. Lukas Mayr, Riesenburgstraße 16, 81249 München
Bitte nenne die betroffene Seite oder Funktion und, wenn möglich, die verwendete Hilfstechnik. Wir bestätigen den Eingang und melden uns mit einer Einschätzung.
7. Durchsetzungsverfahren
Weil die Ausnahme nach Abschnitt 1 greift, gibt es gegen uns kein Durchsetzungsverfahren nach dem BFSG. Zuständig für die Marktüberwachung ist gleichwohl die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF); sie ist auch die richtige Stelle, wenn du der Auffassung bist, dass die Ausnahme auf uns nicht zutrifft.
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen
c/o Landschaftsverband Rheinland
50663 Köln
www.marktueberwachungsstelle.de
Unabhängig davon gilt: Der Weg über Abschnitt 6 ist der schnellere. Wir lesen jede Meldung selbst.